Oberlandesgericht Köln, 2015-04-17, 6 W 14/15

6 W 14/15Obergericht17.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 14/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-17

Aktenzeichen: 6 W 14/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0417.6W14.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UrhG §§ 101 Abs. 9, 97 Abs. 1

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 204 O 24/14 – vom 11. 2. 2014 den Beteiligten zu 2) in seinen Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten zu 3) gestattet worden ist, der Beteiligten zu 1) unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 9. 2. 2014 um 10:12:30 Uhr (CET) die IP-Adresse 217.253.147.18 zugewiesen war.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 1) zu tragen.

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