5 U 164/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-20, 5 U 164/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 164/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-20
Aktenzeichen: 5 U 164/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0420.5U164.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 09.09.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 3 O 82/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
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