Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 11 U 106/14

11 U 106/14Obergericht22.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 106/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-22

Aktenzeichen: 11 U 106/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0422.11U106.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.06.2014 (4 O 130/09) wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

  3. Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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