11 U 106/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 11 U 106/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 11 U 106/14
11 U 106/14Obergericht22.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 106/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-22
Aktenzeichen: 11 U 106/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0422.11U106.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.06.2014 (4 O 130/09) wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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