11 U 154/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 11 U 154/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 11 U 154/14
11 U 154/14Obergericht22.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 154/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-22
Aktenzeichen: 11 U 154/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0422.11U154.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 2.10.2014 verkündete Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 22 O 125/13 – wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an den Kläger 12.122,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.11.2011 sowie Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 837,52 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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