11 U 94/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 11 U 94/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 94/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-22
Aktenzeichen: 11 U 94/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0422.11U94.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.5.2014 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 7 O 303/13 – wie folgt abgeändert:
Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 9.903,50 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.5.2013 sowie Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 651,80 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62,5 % und der Beklagte zu 37,5 %.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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