Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 5 U 108/14

5 U 108/14Obergericht22.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 108/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-22

Aktenzeichen: 5 U 108/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0422.5U108.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin zu 1) und die Berufung des Klägers zu 2) gegen das am 5. Juni 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 494/12 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1) zu 40 % und dem Kläger zu 2) zu 60 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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