5 U 108/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-22, 5 U 108/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 108/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-22
Aktenzeichen: 5 U 108/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0422.5U108.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin zu 1) und die Berufung des Klägers zu 2) gegen das am 5. Juni 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 494/12 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1) zu 40 % und dem Kläger zu 2) zu 60 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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