Oberlandesgericht Köln, 2015-04-23, 18 U 146/13

18 U 146/13Obergericht23.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 146/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-04-23

Aktenzeichen: 18 U 146/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0423.18U146.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Das Urteil des Senats vom 06.02.2015 wird auf Seite 4, vorletzter Absatz, Zeile 1, wegen Schreibversehens dahin berichtigt, daß es anstelle "... leitete die Beklagte die E-Mail ..." richtig heißt:

... leitete die Klägerin die E-Mail ...

Der darüber hinaus gehende Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes wird zurückgewiesen.

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