18 U 146/13•Oberlandesgericht Köln, 2015-04-23, 18 U 146/13
Oberlandesgericht Köln, 2015-04-23, 18 U 146/13
18 U 146/13Obergericht23.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 U 146/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-04-23
Aktenzeichen: 18 U 146/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0423.18U146.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Das Urteil des Senats vom 06.02.2015 wird auf Seite 4, vorletzter Absatz, Zeile 1, wegen Schreibversehens dahin berichtigt, daß es anstelle "... leitete die Beklagte die E-Mail ..." richtig heißt:
... leitete die Klägerin die E-Mail ...
Der darüber hinaus gehende Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes wird zurückgewiesen.
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