Oberlandesgericht Köln, 2015-04-23, 3 U 124/14

3 U 124/14Obergericht23.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 124/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-23

Aktenzeichen: 3 U 124/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0423.3U124.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.05.2015 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 87 O 70/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner bleibt nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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