Oberlandesgericht Köln, 2015-04-24, 20 U 8/15

20 U 8/15Obergericht24.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 8/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-24

Aktenzeichen: 20 U 8/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0424.20U8.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. Dezember 2014 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 15 O 420/13 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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