7 W 19/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-04, 7 W 19/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 19/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-04
Aktenzeichen: 7 W 19/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0504.7W19.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 14.04.2015 wird der ihr Prozesskostenhilfegesuch zurückweisende Beschluss des Landgerichts Köln (Einzelrichter) vom 27.03.2015 – 36 O 223/14 – in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 16.04.2015 aufgehoben.
Dem Landgericht wird aufgegeben, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht nach Maßgabe des § 114 ZPO wegen fehlender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage zu verweigern.
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