7 U 127/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-07, 7 U 127/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 127/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-07
Aktenzeichen: 7 U 127/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0507.7U127.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.07.2014 – 29 O 231/13 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 04.11.2013 – 29 O 231/13 – wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten veranlassten Kosten, die dieser zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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