Oberlandesgericht Köln, 2015-05-12, 5 U 38/15

5 U 38/15Obergericht12.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 38/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-05-12

Aktenzeichen: 5 U 38/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0512.5U38.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 399/12 - wird als unzulässig verworfen.

Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

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