5 U 38/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-12, 5 U 38/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 38/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-05-12
Aktenzeichen: 5 U 38/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0512.5U38.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 399/12 - wird als unzulässig verworfen.
Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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