Oberlandesgericht Köln, 2015-05-21, 7 EK 1/15

7 EK 1/15Obergericht21.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 EK 1/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-21

Aktenzeichen: 7 EK 1/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0521.7EK1.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger gemäß § 198 GVG aufgrund der Verfahrensverzögerungen im Verfahren des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln - 10 EV 4/12 - eine Entschädigung in Höhe von 1.200,00 € zzgl. 5 Prozentpunkte Zinsen hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 15.04.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 1.200,00 EUR festgesetzt.

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