Oberlandesgericht Köln, 2015-05-22, 19 U 170/14

19 U 170/14Obergericht22.05.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 170/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-05-22

Aktenzeichen: 19 U 170/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0522.19U170.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.10.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 384/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.000,00 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2012 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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