19 U 107/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-05-29, 19 U 107/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-05-29, 19 U 107/14
19 U 107/14Obergericht29.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 107/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-29
Aktenzeichen: 19 U 107/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0529.19U107.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 07.07.2014 -18 O 361/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20.932,70 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2010 und weitere 1.171,67 EUR zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten erster Instanz tragen die Klägerin 36 % und der Beklagte 64 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das erstinstanzliche Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch die jeweils andere Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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