Oberlandesgericht Köln, 2015-06-01, 2 Ws 299/15

2 Ws 299/15Obergericht01.06.2015

Regest

Aufhebung eines Haftbefehls u.a. wegen des Tatvorwurfs des Mordes bei Unverhältnismäßigkeit der weiteren Untersuchungshaft (hier: 5 Jahre 9 Monate) wegen überlanger Verfahrensdauer

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 299/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-01

Aktenzeichen: 2 Ws 299/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0601.2WS299.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Aufhebung eines Haftbefehls u.a. wegen des Tatvorwurfs des Mordes bei Unverhältnismäßigkeit der weiteren Untersuchungshaft (hier: 5 Jahre 9 Monate) wegen überlanger Verfahrensdauer

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts B. vom 06.08.2009 in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses des Landgerichts B. vom 10.07.2012, zuletzt in der Fassung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2014, aufgehoben.

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