2 Ws 299/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-01, 2 Ws 299/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-01, 2 Ws 299/15
2 Ws 299/15Obergericht01.06.2015
Regest
Aufhebung eines Haftbefehls u.a. wegen des Tatvorwurfs des Mordes bei Unverhältnismäßigkeit der weiteren Untersuchungshaft (hier: 5 Jahre 9 Monate) wegen überlanger Verfahrensdauer
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 299/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: 2 Ws 299/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0601.2WS299.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Aufhebung eines Haftbefehls u.a. wegen des Tatvorwurfs des Mordes bei Unverhältnismäßigkeit der weiteren Untersuchungshaft (hier: 5 Jahre 9 Monate) wegen überlanger Verfahrensdauer
Tenor
Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts B. vom 06.08.2009 in Gestalt des Haftfortdauerbeschlusses des Landgerichts B. vom 10.07.2012, zuletzt in der Fassung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 05.06.2014, aufgehoben.
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