5 U 18/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-01, 5 U 18/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 18/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-01
Aktenzeichen: 5 U 18/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0601.5U18.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 07.01.2015verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 161/13 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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