15 U 217/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-09, 15 U 217/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-09, 15 U 217/14
15 U 217/14Obergericht09.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 217/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-09
Aktenzeichen: 15 U 217/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0609.15U217.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 3.12.2014 (28 O 284/14) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.016,97 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.7.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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