Oberlandesgericht Köln, 2015-06-09, 3 U 48/15

3 U 48/15Obergericht09.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 48/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-09

Aktenzeichen: 3 U 48/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0609.3U48.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Beklagten zu 1 auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten zu 1 gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 03.03.2015 - 10 O 193/08 – wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 1.

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