3 U 48/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-09, 3 U 48/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 48/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-09
Aktenzeichen: 3 U 48/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0609.3U48.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Der Antrag des Beklagten zu 1 auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Berufung des Beklagten zu 1 gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 03.03.2015 - 10 O 193/08 – wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte zu 1.
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