Oberlandesgericht Köln, 2015-06-10, 16 U 147/13

16 U 147/13Obergericht10.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 U 147/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-10

Aktenzeichen: 16 U 147/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0610.16U147.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des beklagten Königreichs gegen das am 17.07.2013 verkündete Zwischenurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 1 O 478/09 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte Königreich.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Königreich kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 12.000.000 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

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