Oberlandesgericht Köln, 2015-06-11, 24 U 77/10

24 U 77/10Obergericht11.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 77/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-11

Aktenzeichen: 24 U 77/10

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0611.24U77.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. Juni 2010 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 85 O 162/10 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch die Klägerin durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

Die Revision wird nicht zugelassen.

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