Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 19 U 5/15

19 U 5/15Obergericht12.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 5/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-12

Aktenzeichen: 19 U 5/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0612.19U5.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.12.2014 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln (18 O 498/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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