1 U 2/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 1 U 2/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 1 U 2/15
1 U 2/15Obergericht12.06.2015
Regest
Das Gericht der Belegungsorte ist international auch für Klagen zuständig, die auf eine Entschädigung der Vermieter bei verspäteter Rückgabe der Mietsache nach § 546 a gerichtet sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 U 2/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-12
Aktenzeichen: 1 U 2/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0612.1U2.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Normen: Art. 22 Nr. 1 AnGVVO; § 546 a Abs. 1 BGB
Leitsätze
Das Gericht der Belegungsorte ist international auch für Klagen zuständig, die auf eine Entschädigung der Vermieter bei verspäteter Rückgabe der Mietsache nach § 546 a gerichtet sind.
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Dezember 2014 – 15 O 220/14 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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