Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 1 U 2/15

1 U 2/15Obergericht12.06.2015

Regest

Das Gericht der Belegungsorte ist international auch für Klagen zuständig, die auf eine Entschädigung der Vermieter bei verspäteter Rückgabe der Mietsache nach § 546 a gerichtet sind.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 2/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-12

Aktenzeichen: 1 U 2/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0612.1U2.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: Art. 22 Nr. 1 AnGVVO; § 546 a Abs. 1 BGB

Leitsätze

Das Gericht der Belegungsorte ist international auch für Klagen zuständig, die auf eine Entschädigung der Vermieter bei verspäteter Rückgabe der Mietsache nach § 546 a gerichtet sind.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Dezember 2014 – 15 O 220/14 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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