Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 20 U 220/14

20 U 220/14Obergericht12.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 220/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-12

Aktenzeichen: 20 U 220/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0612.20U220.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19. November 2014 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 23 O 154/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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