2 Ws 127/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 2 Ws 127/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 2 Ws 127/15
2 Ws 127/15Obergericht12.06.2015
Regest
Zu den im Rahmen der Eröffnungsentscheidung nach § 203 StPO zu stellenden Anforderungen an den Tatnachweis einer individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Massenverbrechen wie Erschießungen durch Soldaten der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkriegs – Massaker von Oradour-sur-Glane –.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 127/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-12
Aktenzeichen: 2 Ws 127/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0612.2WS127.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Zu den im Rahmen der Eröffnungsentscheidung nach § 203 StPO zu stellenden Anforderungen an den Tatnachweis einer individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Massenverbrechen wie Erschießungen durch Soldaten der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkriegs – Massaker von Oradour-sur-Glane –.
Tenor
Die sofortigen Beschwerden werden als unbegründet verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.