Oberlandesgericht Köln, 2015-06-12, 2 Ws 127/15

2 Ws 127/15Obergericht12.06.2015

Regest

Zu den im Rahmen der Eröffnungsentscheidung nach § 203 StPO zu stellenden Anforderungen an den Tatnachweis einer individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Massenverbrechen wie Erschießungen durch Soldaten der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkriegs – Massaker von Oradour-sur-Glane –.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 127/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-12

Aktenzeichen: 2 Ws 127/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0612.2WS127.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Zu den im Rahmen der Eröffnungsentscheidung nach § 203 StPO zu stellenden Anforderungen an den Tatnachweis einer individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei Massenverbrechen wie Erschießungen durch Soldaten der deutschen Wehrmacht während des 2. Weltkriegs – Massaker von Oradour-sur-Glane –.

Tenor

Die sofortigen Beschwerden werden als unbegründet verworfen.

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