15 U 220/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-16, 15 U 220/14
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-16, 15 U 220/14
15 U 220/14Obergericht16.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 220/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-16
Aktenzeichen: 15 U 220/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0616.15U220.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Bonn vom 25.11.2014 (13 O 175/14) verurteilt, an die Klägerin weitere 916,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 78,00 Euro sei dem 20.7.2013, aus 146,58 Euro seit dem 1.9.2013, aus 68,53 Euro seit dem 15.2.2014, aus 100,45 Euro seit dem 24.4.2014, aus 220,51 Euro seit dem 15.5.2014 und aus 302,06 Euro seit dem 7.6.2014 sowie weitere außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 78,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.7.2014 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 23 % und die Beklagte zu 77 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.
Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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