18 Wx 1/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-16, 18 Wx 1/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 Wx 1/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-16
Aktenzeichen: 18 Wx 1/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0616.18WX1.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragstellerinnen wird - in teilweiser Abänderung des angefochtenen Beschlusses – Rechtsanwalt Dr. F W aus L (M Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) zum Versammlungsleiter der Hauptversammlung vom 19.06.2015 bestimmt, soweit die Behandlung der sich auf ihr Ergänzungsverlangen beziehenden Tagesordnungspunkte betroffen ist. Die - weitergehende - Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Registergericht tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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