1 RVs 101/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-17, 1 RVs 101/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-17, 1 RVs 101/15
1 RVs 101/15Obergericht17.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 101/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: 1 RVs 101/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0617.1RVS101.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Höhe des Tagessatzes mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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