Oberlandesgericht Köln, 2015-06-17, 1 RVs 101/15

1 RVs 101/15Obergericht17.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 101/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-17

Aktenzeichen: 1 RVs 101/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0617.1RVS101.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Höhe des Tagessatzes mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.

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