2 Ws 366/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-17, 2 Ws 366/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-17, 2 Ws 366/15
2 Ws 366/15Obergericht17.06.2015
Regest
Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 366/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-17
Aktenzeichen: 2 Ws 366/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0617.2WS366.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Leitsätze
Die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, mit der die Einholung eines externen Sachverständigengutachtens zur Vorbereitung der anstehenden Überprüfung der weiteren Unterbringung im Maßregelvollzug gemäß § 67e StGB abgelehnt wird, ist in entsprechender Anwendung von § 305 Satz 1 StPO nicht isoliert anfechtbar.
Tenor
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
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