5 U 176/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-19, 5 U 176/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 176/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-19
Aktenzeichen: 5 U 176/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0619.5U176.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Oktober 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 369/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
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