6 U 183/14•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-19, 6 U 183/14
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 183/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-19
Aktenzeichen: 6 U 183/14
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0619.6U183.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG §§ 3, 4 Nr. 11; § 2 P'AngV, Art. 3 Abs. 1 und 4 Richtlinie 98/6/EG; des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz; der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.11.2014 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 512/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil und das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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