Oberlandesgericht Köln, 2015-06-22, 5 U 158/14

5 U 158/14Obergericht22.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 158/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-22

Aktenzeichen: 5 U 158/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0622.5U158.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. September 2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 365/12 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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