Oberlandesgericht Köln, 2015-06-23, 19 U 196/14

19 U 196/14Obergericht23.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 196/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-23

Aktenzeichen: 19 U 196/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0623.19U196.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.11.2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (12 O 237/14) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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