1 RBs 177/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-24, 1 RBs 177/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-24, 1 RBs 177/15
1 RBs 177/15Obergericht24.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 1 RBs 177/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-24
Aktenzeichen: 1 RBs 177/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0624.1RBS177.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
I. Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gewährt.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
III. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.
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