Oberlandesgericht Köln, 2015-06-26, 20 U 13/15

20 U 13/15Obergericht26.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 U 13/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-26

Aktenzeichen: 20 U 13/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0626.20U13.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. Dezember 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 105/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung anstehenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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