28 Wx 1/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-29, 28 Wx 1/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 28 Wx 1/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-29
Aktenzeichen: 28 Wx 1/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0629.28WX1.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Auf die Rechtsbeschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 15.01.2015 – 16 T 333/14 (EHUG – 0004721/2014 – 01/02) aufgehoben.
Die Beschwerde der Rechtsbeschwerdegegnerin vom 16.05.2014 gegen den Ordnungsgeldbescheid vom 08.05.2014 (Az.: EHUG –00004721/2014 – 01/02) wird insgesamt kostenpflichtig zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgesehen.
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