Oberlandesgericht Köln, 2015-06-29, 5 U 8/15

5 U 8/15Obergericht29.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 8/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-29

Aktenzeichen: 5 U 8/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0629.5U8.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.12.2014 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 25 O 204/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.