8 AR 39/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-06-29, 8 AR 39/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-06-29, 8 AR 39/15
8 AR 39/15Obergericht29.06.2015
Regest
Ein Verweisungsbeschluss, der sich auf eine durch einen Steuerberater geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung stützt, ist nicht bindend.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 8 AR 39/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-29
Aktenzeichen: 8 AR 39/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0629.8AR39.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Normen: § 38 Abs. 1,; § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO
Leitsätze
Ein Verweisungsbeschluss, der sich auf eine durch einen Steuerberater geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung stützt, ist nicht bindend.
Tenor
Zuständig ist das Landgericht Bonn.
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