Oberlandesgericht Köln, 2015-06-29, 8 AR 39/15

8 AR 39/15Obergericht29.06.2015

Regest

Ein Verweisungsbeschluss, der sich auf eine durch einen Steuerberater geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung stützt, ist nicht bindend.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 AR 39/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-29

Aktenzeichen: 8 AR 39/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0629.8AR39.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Normen: § 38 Abs. 1,; § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO

Leitsätze

Ein Verweisungsbeschluss, der sich auf eine durch einen Steuerberater geschlossene Gerichtsstandsvereinbarung stützt, ist nicht bindend.

Tenor

Zuständig ist das Landgericht Bonn.

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