Oberlandesgericht Köln, 2015-07-01, 5 U 125/14

5 U 125/14Obergericht01.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 125/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-01

Aktenzeichen: 5 U 125/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0701.5U125.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25. Juni 2014 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 297/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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