5 U 18/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-07-01, 5 U 18/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 18/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-01
Aktenzeichen: 5 U 18/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0701.5U18.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.01.2015 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 11 O 161/13 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.