Oberlandesgericht Köln, 2015-07-02, 15 U 21/15

15 U 21/15Obergericht02.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 15 U 21/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-02

Aktenzeichen: 15 U 21/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0702.15U21.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.01.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (28 O 368/14) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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