Oberlandesgericht Köln, 2015-07-06, 5 U 181/14

5 U 181/14Obergericht06.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 181/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-06

Aktenzeichen: 5 U 181/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0706.5U181.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.11.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn – 9 O 317/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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