Oberlandesgericht Köln, 2015-07-07, 2 Ws 394/15

2 Ws 394/15Obergericht07.07.2015

Regest

Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes unter Beteiligung eines anwaltlichen Kurierdienstes (nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG)

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 394/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-07

Aktenzeichen: 2 Ws 394/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0707.2WS394.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Leitsätze

Aktenversendungspauschale bei Gewährung von Akteneinsicht über das Gerichtsfach eines Rechtsanwaltes unter Beteiligung eines anwaltlichen Kurierdienstes (nach der Neufassung der Ziffer 9003 KV-GKG mit Inkrafttreten des 2. KostRModG)

Tenor

Die weitere Beschwerde des Verteidigers gegen den Beschluss der 15. großen Strafkammer des Landgerichts K. vom 15.06.2015 (Az. 115 Qs 16/15) wird als unbegründet verworfen.

Die Erinnerung des Verteidigers gegen die Kostenrechnung vom 19.09.2014 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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