Oberlandesgericht Köln, 2015-07-08, 11 U 135/14

11 U 135/14Obergericht08.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 135/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-08

Aktenzeichen: 11 U 135/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0708.11U135.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

  1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 20.8.2014 (25 O 292/13) abgeändert und die Klage hinsichtlich der vom Landgericht zuerkannten Anträge abgewiesen.

  2. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

  3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil des Landgerichts vorbehalten.

  4. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

  5. Die Revision wird nicht zugelassen.

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