Oberlandesgericht Köln, 2015-07-08, 11 U 170/13

11 U 170/13Obergericht08.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 11 U 170/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-08

Aktenzeichen: 11 U 170/13

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0708.11U170.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das am 18.10.2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – Az. 87 O 32/10 – teilweise wie folgt abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98.901,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 33 % und die Beklagte 67 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die jeweiligen Schuldner können die Vollstreckung des jeweiligen Gläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit durch den jeweiligen Gläubiger von 120 % des zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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