11 U 170/13•Oberlandesgericht Köln, 2015-07-08, 11 U 170/13
Oberlandesgericht Köln, 2015-07-08, 11 U 170/13
11 U 170/13Obergericht08.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 170/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-07-08
Aktenzeichen: 11 U 170/13
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0708.11U170.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und auf die Anschlussberufung der Beklagten wird – unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das am 18.10.2013 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – Az. 87 O 32/10 – teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 98.901,62 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.07.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 33 % und die Beklagte 67 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 35 % und die Beklagte 65 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die jeweiligen Schuldner können die Vollstreckung des jeweiligen Gläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung Sicherheit durch den jeweiligen Gläubiger von 120 % des zu vollstreckenden Betrages geleistet wird.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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