11 W 39/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-07-15, 11 W 39/15
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 W 39/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-15
Aktenzeichen: 11 W 39/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0715.11W39.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 23.6.2015 wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 12.6.2015– 7 O 392/14 – dahin abgeändert, dass das Landgericht angewiesen wird, die Streitverkündungsschrift des Beklagten vom 10.6.2015 an den Streitverkündeten zuzustellen
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