Oberlandesgericht Köln, 2015-07-20, 19 U 24/15

19 U 24/15Obergericht20.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 24/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-20

Aktenzeichen: 19 U 24/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0720.19U24.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.01.2015 verkündete Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 32 O 100/14 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.01.2015 - 32 O 100/14 - und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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