2 Wx 151/15•Oberlandesgericht Köln, 2015-07-20, 2 Wx 151/15
Oberlandesgericht Köln, 2015-07-20, 2 Wx 151/15
2 Wx 151/15Obergericht20.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Wx 151/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-20
Aktenzeichen: 2 Wx 151/15
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0720.2WX151.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
-
- Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 09.02.2015 wird der am 29.12.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23.12.2014 – 73 III 22/14 - aufgehoben.
Das Standesamt Aachen wird angewiesen, die Eintragung des Vornamens „D“ im Geburtseintrag G 1xx0/2014 in „D P“ zu berichtigen.
-
- Der Antrag des Beteiligten zu 1) vom 09.02.2015 auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.