Oberlandesgericht Köln, 2015-07-22, 2 U 126/14

2 U 126/14Obergericht22.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 126/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-22

Aktenzeichen: 2 U 126/14

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0722.2U126.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.11.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 10 O 508/13, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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