Oberlandesgericht Köln, 2015-08-06, 3 U 62/15

3 U 62/15Obergericht06.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 62/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-06

Aktenzeichen: 3 U 62/15

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2015:0806.3U62.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 25.03.2015 - 13 O 48/12 – wird als unzulässig verworfen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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